Herzlich willkommen an der Ganztags-Sekundarschule "Am Tierpark"!
Was tun bei Schulvermeidung? - eine Handlungshilfe für Eltern
- Haben Sie eine der folgenden Situationen schon einmal erlebt?
- Ihr Kind klagt morgens immer wieder über Bauchschmerzen und Übelkeit und kann einfach nicht zur Schule gehen.
- Ihr Kind bricht in Tränen aus, wenn es das Haus verlassen soll.
- Jeden Morgen kämpfen Sie darum, dass Ihr Kind sich auf den Schulweg macht.
- Die Klassenleitung bittet Sie zu einem Gespräch und teilt Ihnen mit, dass Ihr Kind schon wieder gefehlt und Leistungskontrollen verpasst hat.
All dies kann auf Schulvermeidung hindeuten.
Folgende Fragen werden in dieser
Handlungshilfe beantwortet:
• Ist mein Kind betroffen? Und weshalb?
• Was kann passieren? Was kann ich tun?
• Wo finde ich Unterstützung?
Meldung bei Krankheit meines Kindes
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigten,
Sollte Ihr Kind aufgrund von Krankheit nicht die Schule besuchen können, beachten Sie bitte folgende Verfahrensweise.
1. Bei Fehlen Ihres Kindes muss am gleichen Tag bis 10.00 Uhr eine Information durch die Erziehungsberechtigten telefonisch oder schriftlich vorliegen.
Telefonnummer: 0 34 71 / 68 46 00 71 0
2. Bei mehrtägigen Fehlen durch Krankheit ist im Sekretariat ebenfalls eine Rückmeldung mit Angabe des Zeitraumes erforderlich.
3. Wenn kein Krankenschein eingereicht wurde, ist für die gesamte Fehlzeit (einschließlich des vorzeitigen Verlassens der Schule) eine schriftliche Entschuldigung innerhalb der ersten drei Tage nach Rückkehr Ihres Kindes vorzulegen. Ansonsten werden Fehlstunden und Fehltage als unentschuldigt geführt.
4. Das vorzeitige Verlassen der Schule wegen Krankheit kann von uns nur genehmigt werden, wenn durch einen Anruf bei Ihnen oder bei einer von Ihnen bevollmächtigen Person, deren Telefonnummer Sie uns am Schuljahresanfang mitgeteilt haben, die Erlaubnis dazu erteilt wird. Selbstverständlich können Sie in einem solchen Falle auch Ihr Kind abholen. Eine Abmeldung des Kindes im Sekretariat mit einem Laufzettel ist in jedem Falle erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
H. Beier
Schulleiter
DigiSucht | suchtberatung.digital
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Über die bundesweite >Online-Beratungsplattform „DigiSucht“ können Sie Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufnehmen oder einen Online-Termin vereinbaren.
Benötigte Arbeitsmittel für das Schuljahr 2024/2025
Lernplattform Moodle
Unter diesem Link erreicht ihr die Lernplattform Moodle.
Schülerleihgerät
Sehr geehrte Eltern und gesetzliche Vertreter,
wir können Schülern, die kein eigenes digitales Endgerät haben, ein Leihgerät zur Verfügung stellen. Den Antrag und die geltenden Bedingungen für die Ausleihe finden Sie im nachfolgenden Link:
Antrag auf Schülerleihgerät (Notebook)
Die Anträge sind im Sekretariat einzureichen.
Freiwilligendienst und DRK- FSJ
Das Deutsche Rote Kreuz bietet in Sachsen-Anhalt viele verschiedene Möglichkeiten an, sich im Freiwilligendienst zu engagieren. Interessenten ab 16 Jahren, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können nach der Schule in verschiedenen sozialen Bereichen im Freiwilligendienst tätig werden. Freiwilligendienste bieten nicht nur den Vorteil der Berufsorientierung vor dem Ausbildungs- oder Studienbeginn. Teilnehmende eines Freiwilligendienstes haben zudem die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder kennen zu lernen und berufspraktische Erfahrungen zu sammeln.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Georgi
Betriebsteil Freiwilligendienste
Pädagogische Mitarbeiterin
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Lüneburger Straße 2
39106 Magdeburg
Betriebsteil Freiwilligendienste - Regionalbüro Quedlinburg
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Betriebsteil Freiwilligendienste
Ballstraße 22
06484 Quedlinburg
Stellenbörse
Informationen zur Staßfurter Online-Stellenbörse mit Angeboten zu regionalen Ausbildungsplätzen und zur Berufsorientierung sind hier zu finden: www.stellenmarkt.stassfurt.de
Digital Pakt Schule
Projekt: DigitalPakt Schule
Für die Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für kommunale Schulen des Landkreises Salzlandkreis Zuwendungen aus Bundesmitteln.
Für diese Schule werden für die Umsetzung des Aufbaus oder Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten finanzielle Mittel durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt der Landkreis Salzlandkreis zur Verfügung.
Hier lässt sich für Infopunkte ein Plakat-Digitalpakt-Schule-A3 herunterladen.